Existenzgründung in Sachsen: Schritte, Anlaufstellen, Förderung

Existenzgründung in Sachsen: Schritte, Anlaufstellen, Förderung

Wer in Sachsen gründet, hat eine erstaunlich gute Förderlandschaft vor sich: Zuschüsse für den Lebensunterhalt, bezuschusste Beratung und zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschuss. Das meiste Geld geht aber nicht an fehlenden Ideen verloren, sondern an Formfehlern, vor allem an einem: Die Förderung muss fast immer beantragt sein, bevor das Unternehmen gegründet oder der erste Vertrag unterschrieben ist. Dieser Überblick zeigt die Reihenfolge, die Anlaufstellen und die Programme, Stand Oktober 2026. Er ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Gewerbe oder freier Beruf: die erste Weiche

Von dieser Einordnung hängt ab, wo Sie sich anmelden und welche Kammer zuständig ist. Freie Berufe sind in § 18 des Einkommensteuergesetzes aufgezählt, etwa Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Journalisten, Dolmetscher und allgemein wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten. Wer freiberuflich arbeitet, meldet sich nur beim Finanzamt an, zahlt keine Gewerbesteuer und gibt seine Einkünfte in der Anlage S an. Alle anderen melden ein Gewerbe beim Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde an und werden damit automatisch Mitglied der IHK, Handwerksbetriebe der Handwerkskammer.

Die Grenze ist in der Praxis unscharf. Ein Webdesigner kann je nach Tätigkeit Künstler oder Gewerbetreibender sein, ein Berater mit Softwareverkauf ist fast immer gewerblich. Im Zweifel entscheidet das Finanzamt. Wer eine GmbH gründet, ist unabhängig vom Beruf im Handelsregister und gilt steuerlich als Gewerbebetrieb.

Zur Umsatzsteuer: Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG gilt seit 2025, wenn der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Sie spart Bürokratie, lohnt sich aber nicht für jeden: Wer vor allem an Unternehmen verkauft und anfangs viel investiert, verzichtet damit auf den Vorsteuerabzug.

Die Anmeldung in der richtigen Reihenfolge

  1. Geschäftsidee und Finanzbedarf grob durchrechnen, dann bei IHK, Handwerkskammer oder futureSAX ein kostenloses Erstgespräch führen.
  2. Förderprogramme auswählen und beantragen. Das muss vor der Gewerbeanmeldung und vor jedem verbindlichen Vertrag passieren, sonst ist die Förderung meist verloren.
  3. Beratung mit Zuschuss in Anspruch nehmen, falls bewilligt, und den Businessplan fertigstellen.
  4. Gewerbe anmelden (Gewerbeamt) oder freiberufliche Tätigkeit dem Finanzamt melden. Bei GmbH oder UG zuerst Notar und Handelsregister.
  5. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch über ELSTER abgeben.
  6. Kranken- und Rentenversicherung klären. Künstler und Publizisten prüfen die Künstlersozialkasse, Handwerker die Rentenversicherungspflicht.
  7. Geschäftskonto, Buchhaltung, Impressum und Datenschutzerklärung der Website einrichten.

Anlaufstellen in Sachsen

StelleWofür
IHK Dresden, IHK Chemnitz, IHK zu LeipzigGründungsberatung, Tragfähigkeitsbescheinigung, Beratungsempfehlung für die geförderte Gründungsberatung
Handwerkskammern Dresden, Chemnitz, LeipzigHandwerksrolle, Meisterpflicht, Gründungsberatung im Handwerk
futureSAXInnovationsplattform des Freistaats, Einreichung für den InnoStartBonus, Kontakte zu Investoren
Sächsische Aufbaubank (SAB)Förderbank des Landes, bewilligt fast alle Landesprogramme über ihr Förderportal
Agentur für ArbeitGründungszuschuss für Gründer aus dem Arbeitslosengeldbezug
Gewerbeamt und FinanzamtAnmeldung und Steuernummer

Förderprogramme für Gründer, Stand Oktober 2026

Alle Angaben stammen aus den Richtlinien in der Förderdatenbank des Bundes und von futureSAX. Ein Rechtsanspruch besteht bei keinem Landesprogramm, es wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entschieden.

ProgrammLeistungZielgruppe
InnoStartBonus1.050 Euro pro Monat für bis zu 12 Monate, plus 150 Euro je unterhaltsberechtigtem Kind; ZuschussInnovative Gründungen, Wettbewerbsverfahren über futureSAX
Gründerinnenprämie (ESF Plus)6 Monate je 1.320 Euro plus 300 Euro Sozialversicherungspauschale, danach 9 Monate je 300 Euro; Kinderbonus 140 EuroGründerinnen u. a. mit Migrationserfahrung, Alleinerziehende, Wiedereinsteigerinnen
Technologiegründungsstipendium (ESF Plus)1.000 Euro (Studierende), 2.500 Euro (Absolventen) oder 3.000 Euro (Promovierte) pro Monat, max. 12 Monate, bis zu drei TeammitgliederGründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Gründungsberatung (ESF Plus)400 Euro je Beratungstag, max. 5 Tage; bei Nachfolge 500 Euro, max. 10 TageGründer mit Wohnsitz in Sachsen vor der Gründung
Sachsenkredit Gründen und Wachsen (GuW)Darlehen von 20.000 bis 5 Mio. Euro über die Hausbank, Tilgungszuschuss 5 bis 10 Prozent bei InvestitionenGründer und KMU, auch Übernahmen
Gründungszuschuss (Bund, § 93 SGB III)6 Monate Arbeitslosengeld plus 300 Euro, ggf. weitere 9 Monate je 300 EuroGründer mit mindestens 150 Tagen Restanspruch auf Arbeitslosengeld

InnoStartBonus: der wertvollste Zuschuss mit dem härtesten Auswahlverfahren

Der InnoStartBonus läuft in Calls: Sie reichen über futureSAX ein Ideenpapier ein, eine Jury wählt aus, die Finalisten pitchen persönlich. Erst danach geht der förmliche Antrag an die SAB. Im September 2026 war Call 17 geöffnet. Wichtig ist das Kleingedruckte der Richtlinie vom 3. Februar 2022: Das Unternehmen darf vor der Bewilligung nicht gegründet sein, daneben sind höchstens 20 Stunden bezahlte Arbeit pro Woche erlaubt, und wer Gründungszuschuss, BAföG oder Einstiegsgeld bezieht, ist ausgeschlossen. Die zweite Hälfte der Förderung fließt erst nach der Gründung.

Gründungsberatung: wenig Geld, aber leicht zu bekommen

Der Zuschuss zur Beratung vor der Gründung ist kein Prozentsatz der Kosten, sondern ein Festbetrag je Tagwerk zu acht Stunden. Sie brauchen eine Beratungsempfehlung von IHK, Handwerkskammer oder dem Landesverband der Freien Berufe und müssen innerhalb von zwei Monaten danach bei der SAB beantragen. Wer den Beratervertrag vorher unterschreibt, verliert den Anspruch. Ausgeschlossen sind unter anderem Gründungen von Beratungs-, Steuerberatungs- und Anwaltskanzleien.

Sachsenkredit: Darlehen mit Zuschussanteil

Der Sachsenkredit wird über die Hausbank beantragt, die ihn an die SAB weiterreicht. Interessant ist er wegen des Tilgungszuschusses: Bei einem Investitionsdarlehen von 100.000 Euro und 5 Prozent Zuschuss müssen Sie 5.000 Euro nicht zurückzahlen. Für Betriebsmittel beträgt der Zuschuss 2 Prozent. Auch hier gilt: Antrag vor der ersten verbindlichen Bestellung.

Welches Programm zu welcher Gründung passt

Drei hypothetische Beispiele zeigen, wie sich die Programme kombinieren lassen und wo sie sich ausschließen:

  • Softwareentwicklerin, angestellt, will ein SaaS-Produkt für Handwerksbetriebe bauen: InnoStartBonus beantragen und auf 20 Wochenstunden reduzieren, parallel die geförderte Gründungsberatung. Der Gründungszuschuss scheidet aus, weil sie nicht arbeitslos ist, und wäre mit dem InnoStartBonus ohnehin nicht kombinierbar.
  • Elektromeister, arbeitslos gemeldet, übernimmt einen Betrieb in Zwickau: Gründungszuschuss mit Tragfähigkeitsbescheinigung der Handwerkskammer, Nachfolgeberatung mit bis zu 5.000 Euro Zuschuss und Sachsenkredit für den Kaufpreis.
  • Doktorandin und zwei Kommilitonen der TU Dresden mit einer Sensortechnologie: Technologiegründungsstipendium für das Team, später Gespräche mit dem Technologiegründerfonds Sachsen, der in technologieorientierte Start-ups investiert.

Wer mit kleinem Budget startet, sollte außerdem früh in Sichtbarkeit investieren. Eine einfache Website mit klarer Über-mich-Seite und ein durchdachter Sales Funnel bringen meist mehr als teure Anzeigen im ersten Jahr.

Vier Fehler, die Förderung kosten

  • Gewerbe anmelden, bevor der Förderantrag bewilligt oder zumindest gestellt ist.
  • Berater- oder Kaufverträge unterschreiben, bevor der Antrag bei der SAB eingegangen ist.
  • Programme kombinieren, die sich ausschließen, etwa InnoStartBonus und Gründungszuschuss.
  • Sich auf Beträge aus älteren Ratgebern verlassen. Höchstbeträge und Bedingungen ändern sich mit jeder neuen Richtlinie, deshalb vor dem Antrag die aktuelle Fassung lesen.

Quellen