Über-mich-Seite schreiben: Inhalt, Ton, Foto und Impressum

Über-mich-Seite schreiben: Inhalt, Ton, Foto und Impressum

Über das eigene Fachgebiet schreiben die meisten flüssig, über sich selbst kaum jemand. Dabei entscheidet die Über-mich-Seite oft, ob ein Besucher einer persönlichen Website oder einem Blog vertraut, wiederkommt oder Kontakt aufnimmt. Dieser Beitrag zeigt, welche Bausteine die Seite braucht, wie man zwischen Ich-Form und Selbstlob den richtigen Ton findet, worauf es beim Foto ankommt und wann eine private Homepage nach DDG und Medienstaatsvertrag ein Impressum braucht. Rechtlicher Stand: Oktober 2026, keine Rechtsberatung.

Von der Neunziger-Homepage zur Linkseite im Profil

Die persönliche Homepage war eine der ersten Ausdrucksformen des Webs. Anbieter wie GeoCities, im November 1994 gegründet, verschenkten Speicherplatz, und Millionen Menschen bauten darauf Seiten über sich, ihre Hobbys und ihre Lieblingslinks, oft mit Gästebuch und Besucherzähler. Yahoo kaufte GeoCities 1999 für Aktien im Wert von rund 3,57 Milliarden US-Dollar und schaltete den Dienst in den USA am 26. Oktober 2009 ab, in Japan erst im März 2019. Dass vieles davon erhalten ist, verdankt das Netz Freiwilligen wie dem Archive Team.

In den 2000er-Jahren übernahm das Blog die Rolle der Homepage: Die Startseite zeigte nun aktuelle Beiträge, und die Selbstdarstellung wanderte auf eine eigene statische Seite, eben die Über-mich-Seite. In den 2010er-Jahren verlagerte sich das Persönliche in soziale Netzwerke. Deren Profile erlauben oft nur einen einzigen Link, woraus 2016 in Melbourne der Dienst Linktree entstand, der Vorreiter der Link-in-Bio-Seiten. Eine solche Linkseite ist eine Visitenkarte, keine Homepage: Sie gehört dem Plattformbetreiber, und sie erzählt nichts. Wer langfristig auffindbar sein will, fährt mit einer eigenen Domain besser, auf der die Über-mich-Seite das Zentrum bildet und die Profile nur verlinkt werden. Diese Idee verfolgt heute auch die IndieWeb-Bewegung, mehr dazu im Beitrag über dezentrale soziale Netzwerke.

Drei Fragen, die die Seite beantworten muss

Wer auf Über mich klickt, will in kurzer Zeit drei Dinge wissen: Wer schreibt hier? Warum sollte ich dieser Person zuhören? Wie geht es weiter, also wo lese ich mehr oder wie erreiche ich sie? Alles, was keine dieser Fragen beantwortet, ist Kür. Ein Lebenslauf von der Grundschule an beantwortet keine davon.

Bausteine in sinnvoller Reihenfolge

  1. Einstiegssatz: Name, was man tut und worum es auf der Website geht, in ein bis zwei Sätzen.
  2. Bezug zum Thema: Warum man über genau dieses Thema schreibt, belegt durch Erfahrung, Ausbildung oder ein Projekt, nicht durch Adjektive.
  3. Beispiele und Belege: zwei bis fünf Links auf die besten eigenen Beiträge, Veröffentlichungen, Vorträge oder Arbeiten.
  4. Ein persönliches Detail: Wohnort, ein Nebeninteresse, ein Grund, warum es die Seite gibt. Das macht den Text menschlich.
  5. Foto mit Bildunterschrift oder zumindest sinnvollem Alternativtext.
  6. Kontaktweg und Profile: E-Mail oder Formular, dazu die zwei, drei Netzwerke, auf denen man tatsächlich aktiv ist.
  7. Stand der Seite: ein Datum der letzten Aktualisierung, damit niemand einen Jobwechsel von 2019 für aktuell hält.

Wie stark die Gewichte sich verschieben, zeigt der Vergleich zweier typischer Fälle:

BausteinPrivate Homepage oder HobbyblogFachblog, Freiberufler, Portfolio
EinstiegWer man ist und was die Leser hier findenFür wen man arbeitet und welches Problem man löst
WerdegangKann fehlen oder kurz bleibenKnapp, nur relevante Stationen
BelegeLieblingsbeiträge, ProjekteReferenzen, Veröffentlichungen, Vorträge
PersönlichesDarf breiten Raum habenEin bis zwei Sätze genügen
AbschlussEinladung zum Kommentieren oder AbonnierenKlarer Kontaktweg, gegebenenfalls Angebot

Ich-Form, Er-Form und der Verzicht auf Werbesprache

Auf einer persönlichen Website ist die Ich-Form der Normalfall. Sie wirkt direkt und passt zu Blogtexten, die ebenfalls in der ersten Person geschrieben sind. Die dritte Person hat ihren Platz in Kurzbiografien, die andere übernehmen sollen, etwa für Vortragsankündigungen oder Gastbeiträge. Eine Lösung, die sich bewährt hat: oben ein persönlicher Text in Ich-Form, darunter eine kurze Bio in der dritten Person zum Kopieren.

Der häufigste Fehler ist Werbesprache. Wörter wie leidenschaftlich, kreativ oder kommunikationsstark behauptet jeder, glauben wird sie niemand. Fakten wirken stärker. Statt Ich bin begeisterter Hobbygärtner mit viel Erfahrung trägt ein Satz wie Seit 2014 bewirtschafte ich eine Parzelle in einer Kölner Kleingartenanlage und teste hier, welche alten Tomatensorten im Rheinland reif werden Persönlichkeit und Kompetenz zugleich. Ebenso hilfreich ist ehrliche Begrenzung: Wer schreibt, was die Seite nicht leistet, wirkt glaubwürdiger.

Beim Umfang reicht für eine private Seite oft eine Bildschirmseite. Wer beruflich gefunden werden will, darf ausführlicher werden, sollte aber mit Zwischenüberschriften gliedern, damit Leser zum Kontaktweg springen können.

Das Porträtfoto: aktuell, erkennbar, rechtlich geklärt

Ein Foto macht aus einem Namen eine Person. Es sollte aktuell sein, das Gesicht gut erkennen lassen und zum Ton der Seite passen. Drei rechtliche Punkte werden häufig übersehen:

  • Urheberrecht des Fotografen: Wer abgebildet ist, hat damit noch kein Nutzungsrecht am Profi-Porträt, das Urheberrecht liegt beim Fotografen. Die Nutzung im Web muss vereinbart sein, ebenso eine eventuelle Namensnennung des Fotografen.
  • Andere Personen im Bild: Bildnisse dürfen nach § 22 Kunsturhebergesetz grundsätzlich nur mit Einwilligung der Abgebildeten veröffentlicht werden. Das gilt auch für Partner, Freunde und besonders für Kinder.
  • Metadaten: Handyfotos enthalten oft GPS-Koordinaten in den EXIF-Daten. Vor dem Hochladen sollte man sie entfernen, sonst verrät ein Gartenfoto die Wohnadresse.

Technisch gehört zum Foto ein Alternativtext wie Porträt von Anna Beispiel vor einem Bücherregal und ein sprechender Dateiname. Warum das auch für die Auffindbarkeit zählt, erklärt der Beitrag zur Google-Bildersuche.

Wie viel Privates? Datenschutz für sich und andere

Was man über sich selbst preisgibt, ist eine eigene Entscheidung, die man aber bewusst treffen sollte: Wohnort, Arbeitgeber, Kinder, Urlaubszeiten. Heikler sind Angaben über Dritte. Der Europäische Gerichtshof entschied am 6. November 2003 im Fall Lindqvist (C-101/01), dass schon das Nennen von Kolleginnen auf einer privaten Gemeindewebsite eine Verarbeitung personenbezogener Daten ist. Weil die Seite im Internet für eine unbegrenzte Zahl von Menschen abrufbar war, galt die Ausnahme für rein persönliche Tätigkeiten nicht. Diese Wertung wird heute auf Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO übertragen.

Daraus folgt praktisch: Familienmitglieder und Freunde nur mit deren Zustimmung erwähnen, Gesundheitsdetails anderer ganz weglassen. Und weil jeder Webserver Zugriffe mit IP-Adressen protokolliert und viele Seiten externe Schriften, Videos oder Statistiktools einbinden, gehört auch auf eine private Website in aller Regel eine Datenschutzerklärung.

Braucht eine private Homepage ein Impressum? (Stand Oktober 2026)

Seit dem 14. Mai 2024 regelt das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) die Anbieterkennzeichnung, es hat das Telemediengesetz abgelöst. Für Betreiber privater Seiten sind zwei Vorschriften maßgeblich:

  • § 5 DDG verlangt ein vollständiges Impressum mit Name, Anschrift und schneller elektronischer Kontaktmöglichkeit für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste. Nach dem Leitfaden der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) genügen dafür schon Werbebanner, Affiliate-Links oder gesponserte Inhalte, auch wenn kaum Geld fließt.
  • § 18 Abs. 1 Medienstaatsvertrag verlangt Name und Anschrift von allen Anbietern, deren Angebot nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient. Diese Ausnahme legen die Medienanstalten eng aus. Ein öffentliches Blog, das sich an ein breites Publikum richtet oder Reichweite sucht, fällt nach ihrer Lesart nicht mehr darunter.
  • § 18 Abs. 2 MStV verlangt bei journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten zusätzlich einen namentlich genannten Verantwortlichen mit Anschrift.

Ohne Impressum auskommen dürfte damit vor allem eine Seite, die sich erkennbar nur an Familie und Freundeskreis richtet, etwa ein Fotoalbum hinter Passwortschutz. Anzugeben ist eine ladungsfähige Anschrift. Ein Postfach reicht laut NLM nicht, eine fremde Adresse nur, wenn dort jemand per schriftlicher Zustellungsvollmacht Post entgegennehmen darf. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten, die NLM nennt Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Das Impressum gehört auf eine eigene, von jeder Seite aus erreichbare Unterseite und nicht versteckt ans Ende der Über-mich-Seite. Wie man solche Pflichtseiten in die Menüführung einbaut, steht im Beitrag zur Website-Navigation.

Strukturierte Daten: die Über-mich-Seite als ProfilePage

Google dokumentiert den Typ ProfilePage ausdrücklich auch für Über-mich-Seiten in Blogs. Er hilft der Suchmaschine, Beiträge einer Person zuzuordnen. Pflicht ist nur die Eigenschaft mainEntity, die die beschriebene Person enthält. Ein knappes Beispiel:

<script type="application/ld+json">
{
  "@context": "https://schema.org",
  "@type": "ProfilePage",
  "mainEntity": {
    "@type": "Person",
    "name": "Anna Beispiel",
    "description": "Schreibt über alte Tomatensorten und Kleingärten",
    "image": "https://example.org/bilder/anna-beispiel.jpg",
    "sameAs": ["https://mastodon.example/@anna"]
  }
}
</script>

Wichtiger als jedes Markup bleibt der Text selbst. Eine gute Über-mich-Seite ist nie fertig: Wer sie einmal im Jahr liest und Veraltetes streicht, hat mehr gewonnen als mit jeder Formulierungsfeile.

Quellen