Für eine Zahnarztpraxis, einen Handwerksbetrieb oder ein Café ist das Unternehmensprofil bei Google oft wichtiger als die eigene Website: Wer „Elektriker in der Nähe“ sucht, sieht zuerst die Karte mit drei Einträgen, Sternen und Telefonnummer. Das Profil ist kostenlos, aber es gehört nicht Ihnen. Google bestimmt die Regeln, Nutzer können Änderungen vorschlagen, und Bewertungen lassen sich nur in engen Grenzen entfernen.
Von Google Places zum Unternehmensprofil
Das Produkt hat seit 2005 fünf Namen getragen, was bis heute für Verwirrung sorgt, wenn alte Anleitungen auftauchen:
- 2005: Google Local Business Center
- April 2010: Umbenennung in Google Places
- 30. Mai 2012: Google+ Local. Die Places-Seiten wurden zu Google+-Seiten, ergänzt um Zagat-Bewertungen. Damals diskutierten Betriebe vor allem, ob sie sich das soziale Netzwerk Google+ antun müssen, um lokal sichtbar zu bleiben.
- 2014: Google My Business als gemeinsame Verwaltung für Suche, Maps und Google+
- November 2021: Google Unternehmensprofil (englisch Google Business Profile). Die eigene App wurde eingestellt, einzelne Standorte bearbeitet man seither direkt in der Google-Suche oder in Google Maps.
Die Pro-und-Contra-Debatte von 2012 ist damit erledigt: Google+ gibt es nicht mehr, und das Profil ist schlicht der Eintrag Ihres Unternehmens in Suche und Maps. Auch die Chat-Funktion ist seit Juli 2024 Geschichte.
Profil anlegen und bestätigen
Bevor Sie ein neues Profil anlegen, suchen Sie Ihren Firmennamen in Google Maps. Häufig existiert schon ein Eintrag, angelegt von Google oder von Kunden. Den beanspruchen Sie über „Inhaberschaft beantragen“, statt einen zweiten zu erstellen. Doppelte Profile für denselben Standort verstoßen gegen die Richtlinien.
Ein Profil bekommen nur Unternehmen, die während ihrer Öffnungszeiten persönlichen Kontakt zu Kunden haben, am eigenen Standort oder beim Kunden. Ein reiner Onlineshop ohne Abholung gehört nicht hinein. Wer nur beim Kunden arbeitet, etwa ein mobiler Friseur, blendet die Adresse aus und legt ein Einzugsgebiet fest, laut Google in der Regel nicht mehr als etwa zwei Fahrstunden vom Standort entfernt.
| Bestätigungsmethode | Ablauf | Hinweis |
|---|---|---|
| Telefon oder SMS | Code an die geschäftliche Nummer | Nicht für Sprachdialogsysteme |
| Link an die angegebene Adresse | Schnellste Variante, wenn angeboten | |
| Live-Videoanruf | Standort und Zugang zu Betriebsräumen per Kamera zeigen | Nur während der Öffnungszeiten |
| Postkarte | Fünfstelliger Code per Post | Meist innerhalb von 14 Tagen, Code gilt 30 Tage |
Welche Methoden Sie angeboten bekommen, entscheidet Google automatisch. Danach prüft Google bis zu fünf Werktage. Ist Ihre Website bereits in der Search Console bestätigt, kann die Bestätigung sofort durchgehen.
Was das lokale Ranking bestimmt
Google nennt drei Faktoren: Relevanz, Entfernung und Bekanntheit. Zur Bekanntheit zählen laut Google auch Links auf Ihre Website sowie Anzahl und Qualität der Bewertungen. Ein besseres lokales Ranking lässt sich laut Google weder einfordern noch kaufen.
Konkreter wird die jährliche Expertenumfrage von Whitespark. Im Bericht 2026 (veröffentlicht November 2025) liegen für die Karten-Ergebnisse vorne: die Hauptkategorie des Profils, die Nähe zum Suchenden, Keywords im Firmennamen, eine Adresse in der gesuchten Stadt und die Frage, ob das Geschäft zur Suchzeit geöffnet hat. Es folgen hohe Sternebewertungen, Zusatzkategorien und die Anzahl von Bewertungen mit Text.
Daraus folgt eine klare Priorität: Die Hauptkategorie ist der wichtigste Hebel, den Sie selbst steuern. Wählen Sie die spezifischste passende (etwa „Kieferorthopäde“ statt „Zahnarzt“, wenn das Ihr Schwerpunkt ist). Keywords im Namen wirken zwar, verstoßen aber gegen die Richtlinien, wenn sie nicht zum echten Firmennamen gehören. „Müller Elektrotechnik“ ist erlaubt, „Müller Elektriker Notdienst Leipzig 24h“ nicht. Mitbewerber melden solche Einträge, und dann droht die Sperrung.
Checkliste für ein vollständiges Profil
- Name exakt wie auf Schild, Website und Briefpapier, Rechtsform nur mit Nachweis
- Eine spezifische Hauptkategorie, wenige passende Zusatzkategorien
- Öffnungszeiten inklusive Feiertagen über die Sonderöffnungszeiten
- Lokale Telefonnummer, keine Hotline oder Sonderrufnummer
- Website-Link auf die Seite des Standorts, nicht auf ein Social-Media-Profil
- Beschreibung ohne Links und ohne Rabattwerbung
- Eigene Fotos von Außenansicht, Räumen und Team, keine Stockbilder
- Dieselben Angaben auf der Website, im Impressum und in Branchenverzeichnissen
Wie das Profil mit der übrigen Suchmaschinenoptimierung zusammenspielt, etwa über Standortseiten auf der eigenen Website, zeigt unser Grundlagenartikel.
Bewertungen sammeln und beantworten
Erlaubt ist, alle Kunden um eine ehrliche Bewertung zu bitten, zum Beispiel per QR-Code auf der Rechnung oder mit einem Link in der Abschluss-Mail. Verboten sind nach Googles Richtlinien Anreize wie Rabatte für Bewertungen, das gezielte Bitten nur zufriedener Kunden („Review Gating“), Bewertungen von Mitarbeitenden oder Angehörigen und gekaufte Bewertungen. Google meldet für 2024 über 240 Millionen blockierte oder entfernte Rezensionen und mehr als 12 Millionen entfernte oder gesperrte gefälschte Profile.
Antworten Sie auf jede Bewertung mit Text, auf negative sachlich und ohne Kundendaten preiszugeben. Die Antwort lesen vor allem künftige Kunden. Eine ruhige Erklärung zu einer Drei-Sterne-Bewertung wirkt oft vertrauensbildender als zwanzig kommentarlose Fünf-Sterne-Einträge. Ob Sterne auch bei den normalen Suchergebnissen Ihrer Website erscheinen können, ist eine eigene Frage, siehe Sterne in den Suchergebnissen.
Fake-Bewertungen und Rechtslage in Deutschland
Stand Oktober 2026, keine Rechtsberatung. Seit dem 28. Mai 2022 enthält der Anhang zum UWG zwei ausdrückliche Verbote: Nr. 23c verbietet, gefälschte Verbraucherbewertungen zu übermitteln oder in Auftrag zu geben. Nr. 23b verbietet die Behauptung, Bewertungen stammten von echten Kunden, ohne dass dies angemessen geprüft wird. Wer Bewertungen auf der eigenen Website zeigt, muss nach § 5b Abs. 3 UWG außerdem angeben, ob und wie er ihre Echtheit sicherstellt. Gekaufte Bewertungen sind also nicht nur ein Richtlinienverstoß bei Google, sondern abmahnfähig.
Umgekehrt haben Betriebe gegen unberechtigte Kritik eine starke Position. Der Bundesgerichtshof entschied am 9. August 2022 (VI ZR 1244/20) zu einem Hotelportal: Rügt der Bewertete, dass der Bewertende gar kein Gast war, muss das Portal den Kundenkontakt prüfen. Tut es das nicht, gilt die Bewertung als unzulässig. Diese Linie nutzen viele Unternehmen auch gegenüber Google. Meinungsäußerungen eines echten Kunden („Service war unfreundlich“) bleiben dagegen in aller Regel stehen.
Google reagiert darauf mit Transparenz: Seit Ende April 2026 zeigt Maps bei Profilen in Deutschland an, wie viele Rezensionen in den letzten zwölf Monaten wegen Beschwerden über verleumderische Behauptungen nach deutschem Recht entfernt wurden, als Spanne wie „21 bis 50“. Auf Ranking und Sterneschnitt hat das laut Google keinen Einfluss. Das OLG Köln hat zwei Versuche, diesen Hinweis entfernen zu lassen, im Juni und Juli 2026 abgewiesen (15 W 55/26 und 6 W 50/26). Die Konsequenz: Massenhaftes Löschen kritischer Bewertungen über Anwälte ist für Kunden jetzt sichtbar.
Pro und Contra: Wann sich der Aufwand lohnt
| Dafür | Dagegen |
|---|---|
| Kostenlos und oft die sichtbarste Fläche bei lokalen Suchen | Google kann Profile ohne Vorwarnung sperren, der Support ist mühsam |
| Anrufe, Routen und Website-Klicks werden direkt ausgewiesen | Nutzer und Google selbst können Angaben ändern, Inhaber müssen das im Blick behalten |
| Bewertungen schaffen Vertrauen, wenn sie echt und zahlreich sind | Negative Bewertungen lassen sich nur bei Rechtsverstößen entfernen |
| Ein Eintrag existiert oft ohnehin, gepflegt ist er besser als verwaist | Laufender Aufwand für Antworten, Fotos und Öffnungszeiten |
Meine Empfehlung: Jeder Betrieb mit Kundenkontakt vor Ort sollte sein Profil beanspruchen und mindestens einmal im Monat prüfen, ob Name, Öffnungszeiten und Kategorie noch stimmen. Beiträge (Neuigkeiten, Angebote, Veranstaltungen) sind dagegen eher Kür. In Googles Erklärung zum lokalen Ranking tauchen sie nicht auf, aber sie zeigen, dass der Laden lebt. Ältere Beiträge archiviert Google nach sechs Monaten, wenn kein Zeitraum angegeben ist. Den größeren Effekt haben eigene, aktuelle Fotos, und für deren Auffindbarkeit gelten ähnliche Regeln wie in der Google-Bildersuche.
Quellen
- Google Unternehmensprofil-Hilfe: Tipps zur Verbesserung des lokalen Rankings
- Google Unternehmensprofil-Hilfe: Richtlinien für die Darstellung Ihres Unternehmens
- Google Unternehmensprofil-Hilfe: Unternehmen bestätigen
- Google Maps: Richtlinien für von Nutzern beigetragene Inhalte (Rezensionen)
- Google Blog: Wie KI für vertrauenswürdige Informationen auf Google Maps sorgt (2025)
- Whitespark: Local Search Ranking Factors 2026
- LTO: BGH, Urteil vom 09.08.2022, VI ZR 1244/20
- Plutte: OLG Köln zu Googles Hinweisen auf gelöschte Bewertungen (2026)







