Sterne in den Google-Suchergebnissen: Was heute noch erlaubt ist

Sterne in den Google-Suchergebnissen: Was heute noch erlaubt ist

Gelbe Sterne neben einem Suchergebnis ziehen den Blick an, deshalb wurde mit kaum einem Markup so viel getrickst wie mit Bewertungen. Seit 2019 zeigt Google Sterne nur noch für bestimmte Inhalte, und seit 2022 verbietet das deutsche Wettbewerbsrecht gefälschte und ungeprüft als echt beworbene Bewertungen ausdrücklich. Ob eine Seite heute Sterne bekommen kann, hängt davon ab, was bewertet wird und wer die Bewertungen kontrolliert.

Vier Arten von Sternen bei Google

Wer von Sternen in Google spricht, meint je nach Kontext Verschiedenes. Die vier Varianten haben unterschiedliche Quellen und Regeln:

ArtWo sichtbarDatenquelleVoraussetzung
Review SnippetOrganische SuchergebnisseStrukturierte Daten (schema.org Review oder AggregateRating) auf der eigenen SeiteUnterstützter Inhaltstyp, sichtbare Bewertungen, keine Eigenbewertung bei Unternehmen
ProduktbewertungShopping-Anzeigen und kostenlose ProdukteinträgeBewertungs-Feed über Merchant Center oder einen PartnerMindestens 50 Bewertungen über alle Produkte, GTIN empfohlen
Verkäuferbewertung (Store Rating)Textanzeigen in Google Ads, ShoppingGoogle Kundenrezensionen, Bewertungspartner, Google-eigene Shopping-StudienGenug Bewertungen aus 24 Monaten, meist ab 100; für Textanzeigen mindestens 3,5 Sterne
Bewertung im UnternehmensprofilMaps, lokales PaketRezensionen von Google-NutzernVerifiziertes Google-Unternehmensprofil

Für lokale Betriebe ist die letzte Zeile die wichtigste; wie man das Profil pflegt und mit Bewertungen umgeht, beschreibt der Beitrag zum Google-Unternehmensprofil. Dieser Artikel konzentriert sich auf die organischen Sterne und die Shop-Bewertungen.

Die Sterne-Tricks der frühen 2010er und ihr Ende

Google führte Rich Snippets 2009 ein. In den Jahren danach galten Sterne als einfachster Hebel für mehr Klicks, und SEOs nutzten jede Lücke:

  • AggregateRating-Markup auf jeder Seite, auch auf Startseite, Kontaktseite und Kategorieseiten
  • Bewertungs-Widgets von Drittanbietern, die die Gesamtnote des Shops oder der Agentur als Markup auslieferten und so Sterne auf allen Unterseiten erzeugten
  • Bewertungen im Markup, die auf der Seite gar nicht zu sehen waren, oder schlicht ausgedachte Durchschnittswerte

Am 16. September 2019 zog Google die Notbremse. Seitdem lösen nur noch bestimmte schema.org-Typen Review Snippets aus. Vor allem aber zeigt Google keine Sterne mehr für Unternehmen und Organisationen, die ihre eigenen Bewertungen kontrollieren. Google nennt das self-serving: Eine Bewertung über Firma A steht auf der Website von Firma A, direkt im Markup oder über ein eingebettetes Widget. Ein Widget gilt dabei ausdrücklich als Kontrolle durch das Unternehmen. Im Januar 2020 kündigte Google außerdem an, das ältere Vokabular data-vocabulary.org nicht mehr für Rich Results auszuwerten; seither zählt nur schema.org.

Wer heute noch manipuliert, riskiert eine manuelle Maßnahme wegen strukturierter Daten. Die kostet laut Google nicht das Ranking, aber die Berechtigung für Rich Results der betroffenen Seiten.

Wofür Review Snippets heute funktionieren

Laut aktueller Google-Dokumentation (Stand September 2026) kommen Review Snippets für Bücher, Kurse, Veranstaltungen, lokale Unternehmen, Filme, Produkte, Rezepte und Software-Apps infrage, außerdem für einige Medientypen sowie für Organisationen. Bei lokalen Unternehmen und Organisationen gilt das nur für Seiten, die andere Firmen bewerten, also Vergleichs- und Bewertungsportale. Die Einschränkung für Eigenbewertungen betrifft nur diese beiden Typen. Ein Shop darf die Produktbewertungen seiner Kunden auf der Produktseite auszeichnen.

SeiteSterne möglich?Grund
Produktseite eines Shops mit Kundenbewertungen des ProduktsJaProduct ist unterstützt, Eigenbewertungsregel greift nicht
Rezept auf einem Food-Blog mit LeserbewertungenJaRecipe ist unterstützt
Testbericht eines Magazins über ein GerätJaReview eines Produkts durch einen Dritten
Startseite einer Agentur mit KundenstimmenNeinOrganization, selbst kontrolliert
Kategorieseite für LaufschuheNeinBewertung muss sich auf ein konkretes Objekt beziehen
Seite mit Noten, die aus anderen Portalen übernommen wurdenNeinGoogle untersagt das Aggregieren fremder Bewertungen

Markup, das den Regeln entspricht

Pflicht sind bei AggregateRating das bewertete Objekt mit Namen, der Durchschnittswert und die Anzahl der Bewertungen. Die Werte müssen auf der Seite für Besucher sichtbar sein. Ein minimales Beispiel für eine Produktseite, eingebettet als JSON-LD:

{
  "@context": "https://schema.org",
  "@type": "Product",
  "name": "Trailschuh Modell X",
  "aggregateRating": {
    "@type": "AggregateRating",
    "ratingValue": 4.4,
    "bestRating": 5,
    "reviewCount": 87
  }
}

Werden einzelne Rezensionen ausgezeichnet, gehört laut Google auch die Gesamtnote dazu, und es sollten alle sichtbaren Rezensionen im Markup stehen, nicht nur die positiven. Prüfen lässt sich das mit dem Test für Rich-Suchergebnisse und dem Bericht „Rezensions-Snippets“ in der Search Console. Eine Garantie gibt es nicht: Google entscheidet algorithmisch, ob die Sterne erscheinen.

Shop-Sterne über Merchant Center und Google Ads

Für Händler sind Produkt- und Verkäuferbewertungen oft lohnender als organische Snippets. Produktbewertungen erscheinen in Shopping-Anzeigen und kostenlosen Produkteinträgen, sobald mindestens 50 Bewertungen über alle Produkte vorliegen; zugeordnet wird vor allem über GTIN, ersatzweise über Marke und Herstellernummer. Eingereicht werden sie über einen unterstützten Bewertungsdienst oder direkt im Merchant Center.

Verkäuferbewertungen in Textanzeigen setzen laut Google-Ads-Hilfe genug Bewertungen aus den letzten 24 Monaten im jeweiligen Land voraus, in der Regel 100 oder mehr, und einen Schnitt von mindestens 3,5 Sternen. Die Domain in der Anzeige muss mit der bewerteten Domain übereinstimmen. Wer noch keine Bewertungen sammelt, kann mit dem kostenlosen Programm Google Kundenrezensionen beginnen.

Rechtliche Grenzen: UWG, Omnibus-Richtlinie und BGH

Mit der Umsetzung der EU-Omnibus-Richtlinie (EU) 2019/2161 gelten seit dem 28. Mai 2022 strengere Regeln (Stand Oktober 2026, keine Rechtsberatung):

  • § 5b Abs. 3 UWG: Wer Verbraucherbewertungen zugänglich macht, muss angeben, ob und wie er sicherstellt, dass sie von Kunden stammen, die das Produkt tatsächlich gekauft oder genutzt haben. In der Praxis reicht meist ein kurzer Hinweis bei den Bewertungen, er muss aber zutreffen.
  • Anhang Nr. 23b UWG: Die Behauptung, Bewertungen stammten von echten Käufern, ohne angemessene Prüfung ist stets unzulässig.
  • Anhang Nr. 23c UWG: Gefälschte Bewertungen abzugeben, zu beauftragen oder in sozialen Medien falsch darzustellen ist ebenfalls stets unzulässig. Das betrifft auch gekaufte Bewertungspakete.

Schon vorher hatte die Rechtsprechung Bewertungen gegen Belohnung eingeschränkt. Das OLG Hamm entschied 2013 (Az. 4 U 48/13), dass Gutscheine für Bewertungen ohne deutlichen Hinweis irreführend sind, unabhängig davon, wie die Bewertung ausfällt. Google verlangt ebenfalls, dass Anreize offengelegt werden.

Zur Werbung mit einer Durchschnittsnote entschied der BGH am 25. Juli 2024 (Az. I ZR 143/23): Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Sternestufen ist nicht nötig. Gesamtzahl und Zeitraum der Bewertungen hatte bereits das LG Hamburg verlangt; dieser Teil stand vor dem BGH nicht mehr zur Debatte. Wer mit „4,7 von 5 Sternen“ wirbt, sollte beides also dazuschreiben.

Checkliste für saubere Sterne

  • Markup nur auf Seiten, die ein konkretes Produkt, Rezept, Event oder eine App bewerten
  • Keine AggregateRating-Auszeichnung für die eigene Firma auf Startseite oder Leistungsseiten
  • Note und Anzahl der Bewertungen auf der Seite sichtbar, identisch mit dem Markup
  • Keine Werte aus anderen Portalen übernehmen
  • Hinweis nach § 5b Abs. 3 UWG, wie die Echtheit geprüft wird
  • Anreize für Bewertungen deutlich kennzeichnen, keine gekauften Rezensionen
  • Bei Werbung mit Durchschnittsnote: Anzahl und Zeitraum angeben
  • Search Console regelmäßig auf Fehler im Bericht zu Rezensions-Snippets und auf manuelle Maßnahmen prüfen

Sterne sind ein Klick-Verstärker, kein Rankingfaktor. Wer kein bewertbares Produkt hat, investiert die Zeit besser in Inhalte und Technik; die Grundlagen dazu stehen im Beitrag zur Suchmaschinenoptimierung. Wie Google Spam- und Qualitätsprobleme über Updates angeht, zeigt die Übersicht der Google-Algorithmus-Updates.

Quellen