Wie Piraterie-Seiten Geld verdienen: Werbung, Abos und Zahlungen

Wie Piraterie-Seiten Geld verdienen: Werbung, Abos und Zahlungen

Illegale Streaming- und Downloadportale verlangen von ihren Besuchern meist kein Geld, und trotzdem lohnen sie sich für ihre Betreiber. Das Geld kommt aus zwei Quellen: Werbung, die automatisiert auf den Seiten ausgespielt wird, und kostenpflichtige Abos, vor allem für illegales IPTV. Dieser Beitrag zeigt, was die belastbarsten Studien dazu sagen, wo ihre Grenzen liegen, welche Ansätze es gibt, die Geldströme auszutrocknen, und worauf Werbetreibende achten sollten. Stand Oktober 2026; keine Rechtsberatung.

Programmatic Advertising: Wie Markenwerbung auf Piraterie-Seiten landet

Die meisten Onlineanzeigen werden nicht mehr direkt bei einer Website gebucht, sondern in Echtzeit über Werbebörsen versteigert. Ein Werbetreibender definiert Zielgruppe und Budget, eine Kette von Dienstleistern entscheidet in Millisekunden, auf welcher Seite die Anzeige erscheint. Wer nicht ausdrücklich ausschließt, wo seine Werbung laufen soll, kann auf Seiten landen, mit denen er nie in Verbindung gebracht werden möchte.

Große Werbenetzwerke schließen Piraterie in ihren Regeln aus. Google etwa erlaubt in seinen Publisher-Richtlinien keine Inhalte, die gegen das Urheberrecht verstoßen. Auf Piraterie-Websites dominierten laut der Studie „Breaking (B)ads“ von 2021 deshalb kleinere Werbenetzwerke; 17 Prozent der dort beobachteten Anzeigen waren Erwachsenenwerbung. Bei Piraterie-Apps sah es anders aus: Dort lief nach derselben Studie rund die Hälfte der Anzeigen über Dienste von Google.

Was die Studien zeigen

Die wichtigsten Untersuchungen stützen sich auf Daten des Monitoring-Dienstleisters White Bullet. Sie beobachten Anzeigen auf ausgewählten Seiten und rechnen die Einnahmen hoch. Die Zahlen sind deshalb Schätzungen, keine Buchhaltung.

StudieUntersuchungsgegenstandZentrale Ergebnisse
Digital Citizens Alliance / White Bullet, „Breaking (B)ads“, August 20216.194 Websites und 884 Apps, Juni 2020 bis Mai 2021, weltweitGeschätzt 1,34 Mrd. US-Dollar Werbeeinnahmen pro Jahr; etwa eine von drei Seiten und Apps mit Malware-Werbung; rund 100 Mio. US-Dollar aus Anzeigen großer Marken
EUIPO, Ad-Monitoring 2024 (veröffentlicht November 2025)7.250 Websites und 398 Apps, 18 EU-Staaten, Januar bis November 2024Geschätzt 242 Mio. Euro (Websites) und 20 Mio. Euro (Apps) weltweit, davon 139 Mio. Euro in den 18 EU-Staaten; Betrugs- und Malware-Werbung seit 2021 um 250 Prozent gestiegen
EUIPO, Ad-Monitoring 2025 (veröffentlicht Juni 2026)5.671 Websites und 337 Apps, 18 EU-Staaten, Januar bis November 2025Geschätzt 382 Mio. Euro (Websites) und 15 Mio. Euro (Apps) weltweit; 25 Prozent der Website-Impressionen für Betrug und Malware (2024: 14 Prozent); große Marken mit 36 Prozent der Website-Impressionen

Die Schwankungen zwischen den Jahren sind groß, weil sich Stichprobe und Methode ändern. Für die 18 EU-Staaten nennt die Studie 2025 nur noch 28,5 Millionen Euro aus Websites, nach 139 Millionen im Vorjahr. Wer solche Zahlen zitiert, sollte immer Jahr, Stichprobe und Herausgeber nennen. Die Digital Citizens Alliance ist eine US-Organisation, die sich gegen Onlinekriminalität positioniert; das EUIPO ist das Amt der EU für geistiges Eigentum und erstellt die Studien im Rahmen einer Selbstverpflichtung der Werbebranche.

Abos, illegales IPTV und Abofallen

Die zweite Einnahmequelle sind Bezahlangebote. Illegale IPTV-Dienste verkaufen Zugänge zu Hunderten Sendern und Sportübertragungen im Monatsabo. Die Digital Citizens Alliance meldete sich 2023 für eine Untersuchung bei 20 solchen Diensten an, die Kreditkarten akzeptierten; die Preise lagen zwischen 5,99 und 40 US-Dollar im Monat. In einer begleitenden Umfrage unter 2.330 US-Bürgern berichteten 72 Prozent derjenigen, die ein Piraterie-Abo mit Kreditkarte bezahlt hatten, von einem Kartenmissbrauch im Vorjahr, gegenüber 18 Prozent bei Menschen, die keine Piraterie-Seiten nutzen. Das ist eine Korrelation aus einer Befragung, kein Nachweis, dass jeder Missbrauch vom IPTV-Anbieter ausging.

Eine Variante sind Abofallen: Seiten, die mit kostenlosen Filmen werben und dann eine Registrierung mit Zahlungsdaten verlangen, hinter der ein kostenpflichtiger Vertrag stecken soll. In Deutschland schützt seit 2012 die sogenannte Button-Lösung, heute § 312j Abs. 3 und 4 BGB: Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn der Bestellbutton eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweist, etwa mit „zahlungspflichtig bestellen“. Verbraucherzentralen helfen bei Mahnungen und Inkassoschreiben.

„Follow the money“: Ansätze gegen die Finanzierung

Statt einzelne Seiten zu sperren, die schnell unter neuer Adresse zurückkehren, soll der Ansatz „Follow the money“ den Betreibern die Einnahmen entziehen. Drei Hebel stehen im Vordergrund:

  • Werbebranche: 2018 unterzeichneten Werbetreibende, Werbedienstleister, Rechteinhaber und Verbände ein von der EU-Kommission initiiertes Memorandum of Understanding. Es ist freiwillig und verpflichtet die Unterzeichner, Werbung auf rechtsverletzenden Seiten zu reduzieren. Seit 2022 überwacht das EUIPO die Wirkung.
  • Listen rechtsverletzender Seiten: Behörden und Branchenorganisationen stellen Werbenetzwerken Listen bekannter Piraterie-Seiten zur Verfügung. Die EUIPO-Studie 2025 kommt allerdings zu dem Schluss, dass solche Listen bei der Begrenzung von Werbung auf diesen Seiten an Wirkung verloren haben könnten.
  • Zahlungsdienste: Kreditkartenunternehmen und Zahlungsdienstleister können Händlerverträge mit Piraterie-Anbietern kündigen. Die Digital Citizens Alliance forderte 2023 ausdrücklich, dass Kartennetzwerke solche Händler identifizieren und die Geschäftsbeziehung beenden.

Die Wirkung ist umstritten. Befürworter verweisen auf Rückgänge bei einzelnen Marken; so sanken laut „Breaking (B)ads“ die Amazon-Anzeigen auf Piraterie-Websites um 78 Prozent, nachdem die Branchenorganisation Trustworthy Accountability Group Anfang 2021 darauf hingewiesen hatte. Die EUIPO-Daten zeichnen dagegen ein gemischtes Bild: 2025 stiegen sowohl der Anteil großer Marken als auch der Anteil von Betrugs- und Malware-Werbung. Aus der Debatte um private Netzsperren ist zudem der Einwand bekannt, dass Maßnahmen ohne Gerichtsverfahren Fehlentscheidungen treffen können; Beispiele dafür beschreibt der Beitrag über Cloudflare und Piraterie-Seiten beschreibt.

Risiken für Nutzer und für werbende Marken

Für Nutzer ist die Werbung auf diesen Seiten das größte praktische Risiko: Ein Viertel der beobachteten Website-Impressionen in der EUIPO-Studie 2025 entfiel auf Betrug und Schadsoftware. Wie einzelne Portale einzuschätzen sind, beschreibt Ist Kinox seriös?.

Für Marken geht es um Reputation und um Geld, das indirekt Betreiber illegaler Angebote finanziert. Laut „Breaking (B)ads“ entfielen 2021 rund 100 Millionen US-Dollar der geschätzten Einnahmen auf Anzeigen großer Marken, die damit unfreiwillig zur Finanzierung beitrugen.

Checkliste für Werbetreibende

  • Inclusion-Lists statt nur Ausschlusslisten nutzen: Kampagnen auf geprüfte Websites und Apps begrenzen.
  • Vertraglich festlegen, dass Agentur und Werbedienstleister keine Inventare rechtsverletzender Seiten einkaufen, und Placement-Reports verlangen.
  • Prüfen, ob die eingesetzten Dienstleister Listen rechtsverletzender Seiten und Brand-Safety-Werkzeuge einsetzen, und die Platzierungen stichprobenartig selbst kontrollieren.
  • Reports nach Domains und App-IDs regelmäßig durchsehen; auffällig sind kryptische Domains, hohe Klickzahlen bei minimaler Verweildauer und unbekannte Apps.
  • Bei Funden die Platzierung sperren, den Dienstleister informieren und den Fall dokumentieren.
  • Prüfen, ob eine Unterzeichnung des EU-Memorandums oder die Mitarbeit in einer Branchenorganisation für Brand Safety sinnvoll ist.

Quellen