Astroturfing bezeichnet Kampagnen, die wie spontaner Bürgerprotest oder echte Kundenmeinung aussehen, tatsächlich aber von Unternehmen, Verbänden, Parteien oder Staaten organisiert und bezahlt werden. Der Vorwurf ist schnell erhoben und schwer zu belegen. Dieser Beitrag erklärt die gängigen Formen, stellt dokumentierte Fälle vor, zeigt am Streit um die EU-Urheberrechtsreform 2019, wie der Begriff selbst zur Waffe werden kann, und gibt eine Checkliste an die Hand. Stand Oktober 2026; keine Rechtsberatung.
Kunstrasen statt Graswurzel: Herkunft des Begriffs
AstroTurf ist eine US-Marke für Kunstrasen. Die politische Bedeutung wird dem texanischen Senator Lloyd Bentsen zugeschrieben. Laut einem Bericht der Washington Post vom 7. August 1985 sagte er über eine Flut gleichlautender Briefe zu einem Versicherungsthema sinngemäß, ein Texaner erkenne den Unterschied zwischen Graswurzeln und Kunstrasen. Das Bild trifft den Kern: Von Weitem sieht es nach gewachsenem Engagement aus, von Nahem ist es industriell verlegt.
Die häufigsten Formen
| Form | Typisches Muster |
| Fake-Accounts und Sockenpuppen | Viele Profile, oft neu angelegt, mit wenig Eigenleben, die dieselbe Botschaft verbreiten |
| Social Bots | Automatisierte Konten, die posten, liken oder teilen, häufig in festen Rhythmen |
| Bezahlte Kommentare und verdeckte PR | Agenturen platzieren Meinungsbeiträge, Umfragen oder Leserbriefe, ohne den Auftraggeber zu nennen |
| Fake-Bewertungen | Gekaufte oder selbst geschriebene Kundenrezensionen auf Shops, Karten- und Buchungsportalen |
| Gesteuerte Petitionen und Massen-Eingaben | Vorgefertigte Texte, die unter echten oder erfundenen Namen an Behörden und Abgeordnete gehen |
| Tarnorganisationen | Initiativen oder Thinktanks mit neutralem Namen, deren Finanzierung verborgen bleibt |
Belegte Fälle aus Wirtschaft und Politik
Deutsche Bahn und verdeckte PR (2007/2009)
Im Mai 2009 machte die Organisation LobbyControl öffentlich, dass die Deutsche Bahn 2007 rund 1,3 Millionen Euro für verdeckte PR ausgegeben hatte. Eine Agentur hatte unter anderem einen Thinktank eingebunden, der Umfragen zum Lokführerstreik und zur Bahnprivatisierung veröffentlichte, ohne die Verbindung zur Bahn offenzulegen. Der damalige Bahnchef distanzierte sich von den Maßnahmen und kündigte Konsequenzen an, wie der Tagesspiegel berichtete.
Millionen gefälschte Eingaben zur Netzneutralität (USA)
Als die US-Regulierungsbehörde FCC 2017 die Netzneutralitätsregeln aufhob, gingen mehr als 22 Millionen Kommentare ein. Die Generalstaatsanwaltschaft des Bundesstaats New York kam 2021 zu dem Ergebnis, dass knapp 18 Millionen davon gefälscht waren. Eine von der Breitbandbranche finanzierte Kampagne hatte laut Bericht 4,2 Millionen US-Dollar ausgegeben, um über Leadgenerierungsfirmen mehr als 8,5 Millionen gefälschte Kommentare einzureichen, oft mit Namen echter Personen, die davon nichts wussten. Drei beteiligte Firmen einigten sich auf Zahlungen von zusammen 4,4 Millionen US-Dollar. Bemerkenswert ist die andere Seite desselben Falls: Mehr als 7,7 Millionen Kommentare für die Netzneutralität stammten von einer einzigen Person, die sie automatisiert erzeugt hatte. Fälschungen gab es also in beiden Lagern.
Die Kampagne „Doppelgänger“ (2024)
Fachleute des Auswärtigen Amts werteten zwischen dem 20. Dezember 2023 und dem 20. Januar 2024 rund 50.000 unechte Konten auf der Plattform X aus, die mehr als eine Million deutschsprachige Beiträge abgesetzt hatten. Sie ordneten die Aktivität der prorussischen Kampagne „Doppelgänger“ zu. Die Konten verbreiteten Unmut über die Bundesregierung und verlinkten auf gefälschte Websites, die bekannte Medien imitierten. Auffällig war, dass sie an Wochenenden und russischen Feiertagen weitgehend ruhten.
Gefälschte Kundenbewertungen
Bei einer EU-weiten Prüfung von 223 großen Websites stellten Verbraucherschutzbehörden im Januar 2022 fest, dass mindestens 55 Prozent möglicherweise gegen EU-Recht verstießen. Bei 144 Seiten konnten sie nicht bestätigen, dass die Betreiber genug taten, um sicherzustellen, dass Bewertungen von echten Kunden stammen.
Fallbeispiel: Gegenseitige Vorwürfe im Urheberrechtsstreit 2019
Die Auseinandersetzung um die EU-Urheberrechtsrichtlinie und ihren Artikel 17 zeigt, wie der Astroturfing-Vorwurf in einer polarisierten Debatte von beiden Seiten eingesetzt wird.
Aus Sicht vieler Befürworter war der Protest gegen „Uploadfilter“ von Plattformkonzernen befeuert. Ein Blogbeitrag der EU-Kommission bezeichnete Kritiker im Februar 2019 als „Mob“ und wurde nach Protesten zurückgezogen. Aus der Union und in Zeitungskommentaren wurde vermutet, ein Teil der Online-Kritik stamme von Bots. Kurz vor den Großdemonstrationen am 23. März 2019 sagte der CDU-Europaabgeordnete Daniel Caspary der Bild-Zeitung, eine NGO zahle bis zu 450 Euro für die Teilnahme an Demonstrationen. Ein Faktencheck von n-tv ergab, dass die Organisation European Digital Rights Reisestipendien für Gespräche mit Abgeordneten vergeben hatte, nicht für Demonstrationen. Spenden von Microsoft, Twitter und anderen Firmen an die Organisation gab es nach demselben Bericht, das Geld floss aber nicht an Demonstrierende. Auf den Kundgebungen skandierten Teilnehmende „Wir sind keine Bots“; netzpolitik.org berichtete von über 150.000 Menschen in mehreren Ländern.
Kritiker der Reform hielten dagegen, die Rechteinhaberseite sei die eigentlich organisierte Lobby. Die Organisation Corporate Europe Observatory zählte im Dezember 2018 im Lobbyregister der Kommission 785 Treffen mit Interessenvertretern zum Urheberrecht und sah die Rechteinhaber im Vorteil. Die Kampagne „Europe for Creators“, getragen unter anderem von Verwertungsgesellschaften wie der GEMA, verschickte Werbegeschenke an Abgeordnete; Verlage warben mit Broschüren für das Leistungsschutzrecht. Das ist offene Interessenvertretung und kein Astroturfing im engen Sinn, wurde aber in der Debatte so etikettiert.
Für die Einordnung heißt das: Dass Konzerne auf beiden Seiten Geld in Lobbyarbeit steckten, ist belegt. Dass Demonstrierende bezahlt wurden oder die Online-Proteste überwiegend aus Bots bestanden, ist in den hier ausgewerteten Quellen nicht belegt.
Klicktivismus ist nicht automatisch Kunstrasen
Online-Petitionen, Hashtag-Aktionen und vorformulierte Mails an Abgeordnete senken die Hürde zur Beteiligung. Das erzeugt große Zahlen, die wenig über die Tiefe des Engagements aussagen. Eine solche Mobilisierung kann echt sein, auch wenn eine Organisation Werkzeuge und Textvorlagen bereitstellt. Zum Astroturfing wird sie erst, wenn Auftraggeber und Finanzierung verschleiert werden oder die Beteiligten gar nicht existieren beziehungsweise nicht zugestimmt haben, wie bei den FCC-Kommentaren. Umgekehrt kann eine Bewegung echt sein, die zugleich Unterstützung von Unternehmen erhält. Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht „Wer profitiert?“, sondern: Sind die Beteiligten real, und ist offen erkennbar, wer organisiert und bezahlt?
Checkliste: Astroturfing erkennen
- Absender prüfen: Impressum, Lobbyregister des Bundestags oder Transparenzregister der EU auf Geldgeber und Auftraggeber durchsehen.
- Kontenalter und Aktivität: Viele neu angelegte Profile ohne Profilbild oder Vorgeschichte, die plötzlich zum selben Thema posten.
- Textgleichheit: Identische oder leicht variierte Formulierungen in Kommentaren, Bewertungen oder Briefen.
- Zeitmuster: Aktivität im Takt von Bürozeiten einer anderen Zeitzone oder Pausen an fremden Feiertagen.
- Bewertungsverteilung: Viele Fünf-Sterne-Rezensionen in kurzer Zeit, kaum mittlere Noten, generischer Wortlaut.
- Vorwürfe ebenfalls prüfen: Wer der Gegenseite Bots oder bezahlte Demonstranten vorwirft, sollte Belege nennen können.
Was das Recht vorschreibt
Im Wirtschaftsleben ist das Lauterkeitsrecht einschlägig. Die „schwarze Liste“ im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG verbietet als Information getarnte Werbung (Nr. 11) sowie seit dem 28. Mai 2022 das Einreichen oder Beauftragen gefälschter Verbraucherbewertungen (Nr. 23c) und die Behauptung, Bewertungen stammten von echten Kunden, ohne das angemessen zu prüfen (Nr. 23b). Nach § 5b Abs. 3 UWG müssen Händler offenlegen, ob und wie sie die Echtheit von Bewertungen sicherstellen.
Für Social Bots verlangt § 18 Abs. 3 Medienstaatsvertrag eine Kennzeichnung, wenn ein automatisiertes Konto den Anschein erweckt, ein Mensch stehe dahinter. Der Digital Services Act verpflichtet sehr große Plattformen in Art. 34, Risiken durch vorsätzliche Manipulation ihres Dienstes einschließlich unauthentischer Nutzung und automatisierter Ausnutzung zu bewerten und zu mindern. Seit Oktober 2025 gilt außerdem die Verordnung (EU) 2024/900: Bezahlte politische Werbung muss als solche gekennzeichnet sein und den Geldgeber nennen. Meta und Google reagierten darauf, indem sie politische Anzeigen in der EU weitgehend einstellten. Gegen verdeckte Kampagnen aus dem Ausland helfen diese Regeln nur begrenzt; dort setzen Plattformmoderation und staatliche Analysen an, wie im Fall „Doppelgänger“.
Quellen
- Barry Popik: Astroturf (Begriffsgeschichte, Washington Post 7.8.1985)
- Tagesspiegel: Bahn bezahlte verdeckte Werbung, 29.5.2009
- Fortune: NY Attorney General zu gefälschten FCC-Kommentaren, 6.5.2021
- Horizont: Auswärtiges Amt deckt Kampagne „Doppelgänger“ auf, 26.1.2024
- EU-Kommission: Prüfung von Online-Bewertungen, 20.1.2022
- t-online: „Gekaufte Demonstranten“ – Faktencheck und Reaktionen
- netzpolitik.org: Lobby-Wettlauf um das EU-Urheberrecht, 11.12.2018
- Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG (Nr. 11, 23b, 23c)







