Cloudflare und Piraterie-Seiten: Haftung, Urteile und Netzsperren

Cloudflare und Piraterie-Seiten: Haftung, Urteile und Netzsperren

Wer bei einer illegalen Streaming- oder Downloadseite nachschaut, wo sie gehostet ist, landet oft nicht beim Hoster, sondern bei Cloudflare. Das US-Unternehmen betreibt eines der größten Netzwerke für Content Delivery und Angriffsschutz und steht damit seit Jahren im Zentrum eines Streits: Rechteinhaber sehen in ihm einen Helfer der Piraterie, Cloudflare versteht sich als neutrale Infrastruktur. Dieser Beitrag erklärt die Technik, die Beschwerdewege, die wichtigsten deutschen Urteile und das System der Netzsperren. Stand Oktober 2026; keine Rechtsberatung.

Was ein Reverse Proxy verbirgt

Cloudflare arbeitet für die meisten Kunden als Reverse Proxy. Besucher verbinden sich nicht direkt mit dem Server, auf dem eine Website liegt, sondern mit einem Rechenzentrum von Cloudflare. Dieses leitet die Anfrage an den eigentlichen Server weiter, den Origin, und liefert die Antwort aus, häufig aus einem Zwischenspeicher. Cloudflare selbst beschreibt den Vorteil so, dass eine Website die IP-Adresse ihres Origin-Servers nie offenlegen muss. Angreifer können dann nur den Proxy treffen, der für die Abwehr von DDoS-Attacken ausgelegt ist.

Für legitime Websites ist das ein Sicherheitsgewinn. Bei Seiten mit rechtswidrigen Inhalten hat derselbe Mechanismus eine Nebenwirkung: Eine DNS-Abfrage oder ein Whois-Eintrag zeigt nur Adressen von Cloudflare. Wo die Dateien tatsächlich liegen und wer den Server betreibt, ist von außen nicht zu erkennen.

So behandelt Cloudflare Missbrauchsmeldungen

Cloudflare unterscheidet zwischen Inhalten, die nur durch sein Netz geleitet werden, und Inhalten, die es selbst speichert, etwa in Produkten wie Pages, Workers oder Stream.

  • Durchgeleitete Inhalte: Cloudflare erklärt, es könne nicht aus dem Internet entfernen, was es nicht hoste. Beschwerden leitet es an den Websitebetreiber und an den Hoster weiter und nennt dem Hoster die Origin-IP-Adresse, damit dieser den Inhalt findet. Je nach Fall erhalten auch Beschwerdeführer weitere Angaben.
  • Selbst gehostete Inhalte: Hier folgt Cloudflare bei Urheber- und Markenrechtsverstößen dem Notice-and-Takedown-Verfahren des US-Gesetzes DMCA und entfernt oder sperrt Inhalte.
  • Behördliche und gerichtliche Sperranordnungen: Diese setzt Cloudflare nach eigenen Angaben per Geoblocking im jeweiligen Land um und blendet einen Hinweis auf die Anordnung ein.

Der Transparenzbericht für das zweite Halbjahr 2025 nennt für die gehosteten Produkte 121.681 Urheberrechtsmeldungen, von denen 67.941 zu Maßnahmen führten. Sperranordnungen wegen Urheberrechtsverletzungen für durchgeleitete Inhalte setzte Cloudflare im selben Zeitraum unter anderem in Frankreich (eine Anordnung, 1.238 Domains) und Großbritannien (sieben Anordnungen, 457 Domains) um. Zum öffentlichen DNS-Resolver 1.1.1.1 heißt es dort, Cloudflare habe darüber bislang keine Inhalte gesperrt und vor einer Umsetzung alle Rechtsmittel ausgeschöpft.

Zwei Sichtweisen auf neutrale Infrastruktur

Cloudflare argumentiert, Infrastrukturdienste sollten grundsätzlich inhaltsneutral angeboten werden. Missbrauch über Sicherheitsdienste zu bekämpfen sei oft wirkungslos und könne das Internet insgesamt unsicherer machen. Der Kern des Arguments: Die Inhalte liegen beim Hoster, eine Kündigung bei Cloudflare entfernt sie nicht.

Rechteinhaber halten dagegen, dass Cloudflare mit den Betreibern vertraglich verbunden sei und den gesamten Datenverkehr ihrer Seiten abwickle, also mehr leiste als ein bloßer Durchleiter. Wenn sich Betreiber und Hoster nicht ermitteln ließen, bleibe der Dienstleister in der Mitte der einzige erreichbare Ansprechpartner. Mit dieser Argumentation hatte ein Musiklabel vor den Kölner Gerichten Erfolg.

Was deutsche Gerichte entschieden haben

Gericht, Datum, AktenzeichenGegenstand und Ergebnis
LG Köln, 30.01.2020, 14 O 171/19Einstweilige Verfügung eines Musiklabels gegen einen CDN-Anbieter, laut Presseberichten Cloudflare, wegen eines Albums auf einer Downloadseite
OLG Köln, 09.10.2020, 6 U 32/20Berufung des Anbieters zurückgewiesen; Störerhaftung sowohl für den CDN-Dienst als auch für den öffentlichen DNS-Resolver bejaht
LG Hamburg, Mai 2021Einstweilige Verfügung von Sony Music gegen den gemeinnützigen DNS-Resolver Quad9
LG Leipzig, 01.03.2023, 05 O 807/22Hauptsacheverfahren: Quad9 als Täter einer Urheberrechtsverletzung eingestuft
OLG Dresden, Dezember 2023Urteile zugunsten von Quad9 aufgehoben; DNS-Resolver als neutrale Vermittler eingestuft

Das Urteil des OLG Köln ist im Justizportal NRW veröffentlicht, der Name des Anbieters ist dort geschwärzt. Das Gericht verneinte das Haftungsprivileg für reine Durchleitung, weil der Dienst Inhalte zwischenspeichere, und sah auch die Voraussetzungen der Caching-Privilegierung nicht als glaubhaft gemacht an. Die Haftung setze ab einem konkreten Hinweis auf die Rechtsverletzung ein; der Anbieter habe danach rund acht Monate nichts unternommen. Anders als ein Zugangsanbieter hafte er nicht nur nachrangig, weil er vertraglich mit dem Seitenbetreiber verbunden sei. Für den DNS-Resolver hielt das Gericht eine Sperre der Domain für technisch machbar und zumutbar.

Im Fall Quad9 sah das OLG Dresden die Rolle des Resolvers anders und stellte ihn haftungsrechtlich neutralen Vermittlern gleich. Die Revision wurde nach Berichten nicht zugelassen. Die beiden Linien zeigen, dass die Haftung von DNS-Diensten in Deutschland nicht abschließend geklärt ist; eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu diesen Fällen ist uns nicht bekannt.

Netzsperren der CUII seit 2021

Im März 2021 gründeten große Internetzugangsanbieter wie Telekom, Vodafone, Telefónica und 1&1 gemeinsam mit Rechteinhabern aus Musik, Film, Buch, Games und Sport die Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII). Bis Juni 2025 entschied ein dreiköpfiger Prüfausschuss unter Vorsitz eines ehemaligen Richters am Bundesgerichtshof über Sperrempfehlungen gegen „strukturell urheberrechtsverletzende“ Websites. Die Bundesnetzagentur prüfte jede Empfehlung auf Vereinbarkeit mit der Netzneutralität; erst danach richteten die Provider eine DNS-Sperre ein.

Das Verfahren blieb umstritten. Bürgerrechtsorganisationen kritisierten Sperren ohne Gerichtsbeschluss. Im Sommer 2024 wurde die eigentlich nicht öffentliche Sperrliste mit 144 Domains bekannt, wie netzpolitik.org berichtete. Anfang 2025 kam ans Licht, dass Domains gesperrt blieben oder neu empfohlen wurden, obwohl die Seiten längst offline waren; die CUII gab an, in über 200 Fällen Sperren aufgehoben zu haben. Inzwischen beschreibt die CUII ihre Rolle anders: Sie koordiniert gerichtliche Sperrverfahren, und Provider setzen DNS-Sperren nach einem Gerichtsurteil um. Auf ihrer Website listet sie für August 2025 bis Juli 2026 zehn solcher Anordnungen (Stand Oktober 2026). Eine DNS-Sperre entfernt keine Inhalte, sondern verhindert nur die Namensauflösung bei den beteiligten Providern.

Folgen für Nutzer illegaler Streamingseiten

Rechtlich hat der Europäische Gerichtshof am 26. April 2017 entschieden (C-527/15, Filmspeler), dass das Streamen von einer offensichtlich nicht lizenzierten Quelle nicht unter die Ausnahme für vorübergehende Vervielfältigungen fällt, die im deutschen Recht § 44a UrhG entspricht. Bei Tauschbörsen kommt hinzu, dass jeder Nutzer Dateien zugleich weiterverbreitet und über seine IP-Adresse ermittelbar ist. Mahnt ein Rechteinhaber eine Privatperson erstmals ab, berechnen sich die erstattungsfähigen Anwaltsgebühren nach § 97a Abs. 3 UrhG in der Regel nach einem Gegenstandswert von höchstens 1.000 Euro.

Das größere Alltagsrisiko ist technischer Natur. In der Werbe-Untersuchung des EUIPO für 2025 entfielen 25 Prozent der Anzeigenimpressionen auf den beobachteten rechtsverletzenden Websites auf Betrug und Schadsoftware. Wie solche Seiten Geld verdienen, beschreibt der Beitrag Wie Piraterie-Seiten Geld verdienen; konkrete Portale ordnen Ist Kinox seriös? und Ist Movie4k seriös? ein.

Quellen